Grundkataster

Katasterparzelle

Eine Parzelle ist ein ununterbrochenes Grundstück, das einem selben Eigentümer (bzw. einem selben Miteigentümer) gehört, das sich in einer einzigen Katastralgemeinde befindet und eine einheitliche Zweckbestimmung hat (Ausnahme: Es gibt einige Grundparzellen mit mehreren Kulturgattungen bzw. Klassen).

Die Parzellen unterteilen sich in Bauparzellen (Gebäude mit Zubehör und städtischen Flächen) und Grundparzellen (alle anderen). Bauparzellen und Grundparzellen haben für jede Katastralgemeinde zwei getrennte fortlaufende Nummerierungen.

Bei der Unterteilung einer ursprünglichen Parzelle in zwei oder mehrere Lose wird die ursprüngliche Parzellennummer beibehalten, gefolgt von einem Schrägstrich und von einer zweiten fortlaufenden Nummer, die das einzelne Los kennzeichnet (z.B.: 100/1).

Katastermappe

  • Die Datenbank der Katastermappen enthält die Darstellung des Gebietes.
  • Jede Katastralgemeinde ist eigenständig dargestellt.
  • Das Gebiet jeder Katastralgemeinde ist in Parzellen unterteilt.
  • In der Mappe sind auch die Gebäude und einige Zierlinien (Objekte von kartographischer Bedeutung) abgebildet.
  • Mehrere Flächen bzw. Polygone einer selben Parzelle werden mit Haken zusammengelegt.
  • Bauparzellen werden durch einen Punkt vor der Nummer gekennzeichnet.
  • Auf den Mappen sind auch die Festpunkte ersichtlich.

Alphanumerische Datenbank

Für jede Parzelle wird Folgendes angegeben:

  • Eigentumsverhältnisse (ausgenommen materiell geteilte Parzellen und jeweilige Eigentümer),
  • Grundbuchseinlagezahl,
  • Katasterfläche,
  • Kulturgattung und Klasse,
  • Katastererträge (ergeben sich aus einem Tarif pro ha für jede Kulturgattung und Bonitätsklasse).

In den Katastralgemeinden, in welchen das Grundbuch auf ein Datenverarbeitungssystem umgestellt wurde, gibt es für beide Systeme eine einzige Datenbank und die Führung erfolgt computergestützt.

Führung

  • Kulturgattung: Diese wird nach Einreichung eines Kulturänderungsantrags seitens der Grundbesitzerin oder des Grundbesitzers oder der Pächterin oder des Pächters durchgeführt.
  • Inhaber: Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Parzellen werden aufgrund eines Grundbuchsdekretes geändert. Für die Katastralgemeinden mit auf EDV umgestelltem Grundbuch werden die Eigentümerinnen und Eigentümer direkt vom B-Blatt des Grundbuchs abgeleitet.
  • Mappenänderungen: Die Änderung der Grenzen einer Grundparzelle, eines Gebäudes usw. erfolgt durch Einreichung einer Teilung, die von einer freiberuflichen Technikerin oder einem freiberuflichen Techniker erstellt und an das Katasteramt weiterleitet wird.

Teilungsplan

Der Teilungsplan ist eine technische Unterlage des Grundkatasters, der bei unserem zuständigen Katasteramt nach Katastralgemeinde vorzulegen ist, um wesentliche stattgefundene Änderungen betreffend die Parzellen (Gebäude- sowie Grundparzellen) bekannt zu geben, z.B.:

  • Figuränderungen,
  • Teilungen,
  • Errichtung eines neuen Gebäudes,
  • Umgestaltung bzw. Abbruch eines Gebäudes.

Der vollständige Teilungsplan, welcher mit Pregeo ausgefüllt und anschließend entweder telematisch über das Portal OPENkat übermittelt oder bei den Schaltern der zuständigen Ämter eingereicht werden muss, besteht aus mehreren Unterlagen:

  • dem Kartenausschnitt im geeigneten Maßstab (1:1000 - 1:2000 und für einige Katastralgemeinden noch 1:1440 oder 1:2880) mit der relativen Ausrichtung und mit der Einfügung der neuen Teilungslinien oder auf jeden Fall der auf der Karte darzustellenden Änderungen,
  • dem Ausdruck der Pregeo-Datei mit dem Feldarbeitsregisters der Teilungsübersicht und der Flächenbewegung,
  • der graphischen Darstellung der Vermessung mit den eventuell erforderlichen Vergrößerungen,
  • dem technischen Bericht mit allen notwendigen Angaben, Beschreibungen, Erläuterungen und allem, was für die Mitteilung an das Grundbuchamt nützlich sein könnte.

Die Beilagen sind integrierender Bestandteil des von der Freiberuflerin oder vom Freiberufler digital unterzeichneten Teilungsplans.

Mit der Genehmigung des Teilungsplans seitens des Katasteramtes werden die vorgesehenen Vorgänge im Grundkataster vorgemerkt. Sie werden erst nach der Grundbuchseintragung endgültig. Der Teilungsplan hat ein Verfallsdatum (höchstens 2 Jahre), innerhalb welchem er im Grundbuch eingetragen werden muss.

Im gleichen Teilungsplan können verschiedene Vorgänge vorgesehen werden. Um diese in Grundbuch getrennt eintragen zu können, ist der Teilungsplan in Blöcke zu unterteilen.

Begründungen für Nichteintragbarkeit der Meldungen

In dieser Tabelle sind die Begründungen für die Nichteintragbarkeit der Meldungen an den Grundkataster aufgelistet.

Pregeo

Es handelt sich um eine Software für die automatische Aktualisierung der kartographischen Unterlagen, die kostenlos heruntergeladen werden kann.

Das Programm Pregeo richtet sich an Freiberuflerinnen und Freiberufler (Geometerinnen und Geometer, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure usw.), die im Katasterbereich arbeiten und computergestützte Dateien für die Aktualisierung des Grundbuchs oder der Unterteilungstypen einrichten.
Pregeo ist speziell auf die Besonderheiten des ehemaligen österreichischen Grundbuchamtes in Südtirol abgestimmt und unterscheidet sich von den nationalen Programmen.

Das Verfahren beschränkt sich auf die Funktionen der Berechnung und der formalen Datenkontrolle. Es ist identisch mit der Version, die von den Ämtern für die Behandlung, Kontrolle und Genehmigung der eingereichten Teilungspläne verwendet wird.

Die verfügbaren Funktionen sind:

  • die Eingabe von Messdaten;
  • der Ausgleich der Maßnahmen und die Berechnung der Koordinaten;
  • die geometrische Beschreibung der erkannten Objekte mittels Polygonen;
  • die Beschreibung der Katasteroperationen in Zusammenhang mit der geometrischen Aktualisierung, welche durch das Prospekt der Abteilung und die Bewegung der Oberflächen vervollständigt werden;
  • die grafische Darstellung des Vermessungsobjekts;
  • die Vorbereitung der IT-Unterstützung für die Präsentation des Teilungsplans;
  • der Ausdruck des Messbuchs, des Stundenplans der Abteilungen und der Bewegung der Oberflächen mit dem entsprechenden Bestätigungscode.

Die Software Pregeo wird regelmäßig entsprechend der technologischen Entwicklung von Messgeräten, Informationstechnologie und Telekommunikation aktualisiert.

Aktualisierung der kartographischen Unterlagen

Dekret des Landeshauptmanns vom 9. September 2011, Nr. 35 - Neue Verfahren zur automatischen Aktualisierung der kartographischen Unterlagen

(Die Anlage A wurde durch die Art. 1 und 2 des Dekret des Landeshauptmanns vom 16. Juni 2023, Nr. 15 abgeändert).