Struktur der Grundbuchseinlage
Die Grundbuchseinlage gliedert sich in drei Blätter: A, B und C.
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a) historische Grundbuchseinlage
Der aus einer bzw. mehreren Parzellen bestehende Grundbuchskörper bildet die dingliche Grundlage der Grundbuchseinlage. Die Einlage setzt sich aus einer bestimmten Anzahl von Blättern zusammen, die sämtliche, sich auf die vorgenannten Parzellen beziehenden Eintragungen, enthalten.
Die Grundbuchseinlage gliedert sich in drei Blätter: A, B und C.
- A-Blatt - Gutbestandsblatt
Das A-Blatt ist seinerseits in zwei Sektionen unterteilt:- A1-Blatt
Das A1-Blatt enthält die Benennung der Grundbuchseinlage mit folgenden Angaben: Nummer, Abteilung, Katastralgemeinde, Bezirk (ehemaliger Gerichtsbezirk), Nummer der den Grundbuchskörper bildenden Parzelle/n, Nummer des Mappenblattes, auf dem sich die einzelnen Parzellen befinden, Ortschaft, Kulturgattungen des Grundstückes und Kategorie des Gebäudes. - A2-Blatt
Das A2-Blatt beinhaltet die Änderungen des Grundbuchskörpers durch Zuschreibung oder Abschreibung infolge von Rechtsübertragungen. Es enthält auch Informationen über Parzellenteilungen, die Begründung von grundbücherlichen Rechten zugunsten der im A1-Blatt aufgeführten Parzellen (insbesondere aktive Grunddienstbarkeiten und gemeinschaftliches Eigentum an Grundbuchskörpern anderer Einlagen) sowie die Miteigentumsstruktur (materielle Teilung) eines Gebäudes.
- A1-Blatt
- B-Blatt - Eigentumsblatt
Im B-Blatt werden die einzelnen oder gemeinschaftlichen Eigentumsrechte in ungeteilten Anteilen samt Angabe des entsprechenden Rechtsgrundes eingetragen. Weiters enthält das B-Blatt die Anmerkung etwaiger Verfügungsbeschränkungen aufgrund von gesetzlicher oder gerichtlich festgestellter Geschäftsunfähigkeit (voller oder beschränkter Entmündigung, bei Konkurs, Ernennung des Sachwalters), oder von Beschränkungen, welche gesetzlich ausdrücklich vorgesehen sind (Familienfonds und Gütergemeinschaft), von Klageschriften, bedingten Verträgen, Vorverträgen, usw. sowie deren etwaige Löschung. - C-Blatt - Lastenblatt
Im C-Blatt werden alle dinglichen Rechte eingetragen, die auf dem Eigentum am Grundbuchskörper lasten. Dazu gehören Hypotheken, Fruchtgenuss-, Wohn- und Gebrauchsrechte, passive Grunddienstbarkeiten, Oberflächenrechte, Reallasten und Gemeinnutzungsrechte. Auch Beschränkungen in der Verfügungsgewalt aufgrund von Pfändung, Beschlagnahme oder besonderen Vertragsbedingungen (Rückkaufsrecht, Bestandsvertrag mit einer Dauer von über 9 Jahren) sowie direkte und/oder indirekte Bindungen, wie etwa Denkmalschutz, werden hier vermerkt.
Bei materiell geteilten Gebäuden muss für jede einzelne Einheit ein eigenes B- und C-Blatt eröffnet werden.
Sämtliche Grundbuchseinlagen einer Katastralgemeinde bilden das Grundbuch der entsprechenden Gemeinde.
b) auf EDV umgestellte Grundbuchseinlage
Die Grundbuchseinlage weist folgende Struktur auf:
- Daten zur Identifizierung der Einlage (Zahl der Einlage: E.Zl., Katastralgemeinde: K.G., Bezirk),
- allfällig aufrechte Plomben (provisorische oder endgültige),
- Angabe der letzten, im umgestellten Grundbuch durchgeführten Tagebuchzahl.
Im A1-Blatt werden die einzelnen, in der Grundbuchseinlage enthaltenen, Parzellen aufgelistet. Durch die Verbindung mit der Datenbank des Katasters werden im A1-Blatt die Katasterdaten bezüglich Eigenschaft, Klasse, Fläche, Ertrag (ausschließlich für die Grundparzellen) der Parzellen angeführt.
Durch die Umstellung des Grundbuches auf das Datenverarbeitungssystem bleibt der Gegenstand der Eintragungen in den einzelnen Blättern A2, B und C unverändert. Diesbezüglich wird auf den Inhalt unter Sektion "a) historische Grundbuchseinlage" verwiesen.
Die Einsichtnahme des auf EDV umgestellten Grundbuches gibt den aktuellen Stand der Grundbuchseinlage wieder. Die Grundbuchsoperationen bezüglich Parzellen und Löschungen von Eintragungen sind nur im historischen Stand der Einlage sichtbar.
Letzte Aktualisierung: 11/03/2025